Schulferien Baden-Württemberg 2027: Termine und Ferienkalender zum Ausdrucken

Schulferien Baden-Württemberg 2027, Januar bis Juni

Die Ferienübersicht für Baden-Württemberg bündelt die Schulferien 2027 nach Zeiträumen. Bei den Sommerferien sind das 29.07.2027 bis 11.09.2027. Die druckbaren Vorlagen verwenden DIN A4 im Querformat, beginnen am Montag und zeigen ISO-Kalenderwochen. Gelb sind die in der KMK-Übersicht aufgeführten Ferientermine und einzelnen schulfreien Tage markiert.

Ferientermine 2027 in Baden-Württemberg

FerienartErster FerientagLetzter Ferientag
Weihnachtsferien23.12.202609.01.2027
Oster- oder Frühjahrsferien30.03.202703.04.2027
Pfingstferien und unterrichtsfreie Tage18.05.202729.05.2027
Sommerferien29.07.202711.09.2027
Herbstferien02.11.202706.11.2027
Weihnachtsferien 2027/2823.12.202708.01.2028
Schulferien Baden-Württemberg 2027, Juli bis Dezember

Sommerferien 2027 in Baden-Württemberg

Beginn: 29.07.2027. Ende: 11.09.2027. Die angegebenen Zeiträume nennen jeweils den ersten und den letzten Ferientag.

Wichtig: Bewegliche Ferientage hängen von Schule bzw. Schulträger ab und sind in diesem Kalender nicht pauschal eingefärbt. Die zusätzlichen unterrichtsfreien Einzeltermine 31.10.2026 und 25.03.2027 werden nicht als allgemeine Ferienwochen dargestellt. Im Ferienkalender sind allgemeine gesetzliche Feiertage nicht separat markiert.

Häufige Fragen

Wann sind die Sommerferien 2027 in Baden-Württemberg?

Vom 29.07.2027 bis 11.09.2027 laut KMK-Übersicht.

Enthält der Kalender bewegliche Ferientage?

Nein. Diese sind nicht für alle Schulen einheitlich und müssen vor Ort geprüft werden.

Kann ich den Ferienkalender als DIN A4 ausdrucken?

Ja. Das PDF enthält zwei Querformatseiten mit Januar bis Juni und Juli bis Dezember. Beide Seiten stehen auch als WEBP bereit.

Quelle und Datenstand

Ferientermine nach den Veröffentlichungen der Kultusministerkonferenz für 2025/26, 2026/27 und 2027/28, Datenstand der Tabellen: 09.10.2025. Schulfreie Einzeltage und Sonderregelungen bitte bei der jeweiligen Landesbehörde prüfen.

Offizielle KMK-Ferienregelung