Schulferien Baden-Württemberg 2026: Termine und Ferienkalender zum Ausdrucken

Schulferien Baden-Württemberg 2026, Januar bis Juni

Für Baden-Württemberg ist der Sommerferienzeitraum 2026 auf den 30.07.2026 bis 12.09.2026 festgelegt. Die Termine stehen mit Jahresübersicht zum Drucken bereit. Die druckbaren Vorlagen verwenden DIN A4 im Querformat, beginnen am Montag und zeigen ISO-Kalenderwochen. Gelb sind die in der KMK-Übersicht aufgeführten Ferientermine und einzelnen schulfreien Tage markiert.

Ferientermine 2026 in Baden-Württemberg

FerienartErster FerientagLetzter Ferientag
Weihnachtsferien22.12.202505.01.2026
Oster- oder Frühjahrsferien30.03.202611.04.2026
Pfingstferien und unterrichtsfreie Tage26.05.202605.06.2026
Sommerferien30.07.202612.09.2026
Herbstferien26.10.202630.10.2026
Weihnachtsferien 2026/2723.12.202609.01.2027
Schulferien Baden-Württemberg 2026, Juli bis Dezember

Sommerferien 2026 in Baden-Württemberg

Beginn: 30.07.2026. Ende: 12.09.2026. Die angegebenen Zeiträume nennen jeweils den ersten und den letzten Ferientag.

Wichtig: Bewegliche Ferientage hängen von Schule bzw. Schulträger ab und sind in diesem Kalender nicht pauschal eingefärbt. Die zusätzlichen unterrichtsfreien Einzeltermine 31.10.2026 und 25.03.2027 werden nicht als allgemeine Ferienwochen dargestellt. Im Ferienkalender sind allgemeine gesetzliche Feiertage nicht separat markiert.

Häufige Fragen

Wann sind die Sommerferien 2026 in Baden-Württemberg?

Vom 30.07.2026 bis 12.09.2026 laut KMK-Übersicht.

Enthält der Kalender bewegliche Ferientage?

Nein. Diese sind nicht für alle Schulen einheitlich und müssen vor Ort geprüft werden.

Kann ich den Ferienkalender als DIN A4 ausdrucken?

Ja. Das PDF enthält zwei Querformatseiten mit Januar bis Juni und Juli bis Dezember. Beide Seiten stehen auch als WEBP bereit.

Quelle und Datenstand

Ferientermine nach den Veröffentlichungen der Kultusministerkonferenz für 2025/26, 2026/27 und 2027/28, Datenstand der Tabellen: 09.10.2025. Schulfreie Einzeltage und Sonderregelungen bitte bei der jeweiligen Landesbehörde prüfen.

Offizielle KMK-Ferienregelung