Schulferien Mecklenburg-Vorpommern 2027: Termine und Ferienkalender zum Ausdrucken

Schulferien Mecklenburg-Vorpommern 2027, Januar bis Juni

Für Mecklenburg-Vorpommern ist der Sommerferienzeitraum 2027 auf den 05.07.2027 bis 14.08.2027 festgelegt. Die Termine stehen mit Jahresübersicht zum Drucken bereit. Die druckbaren Vorlagen verwenden DIN A4 im Querformat, beginnen am Montag und zeigen ISO-Kalenderwochen. Gelb sind die in der KMK-Übersicht aufgeführten Ferientermine und einzelnen schulfreien Tage markiert.

Ferientermine 2027 in Mecklenburg-Vorpommern

FerienartErster FerientagLetzter Ferientag
Weihnachtsferien21.12.202602.01.2027
Winter- oder Frühjahrsferien08.02.202719.02.2027
Oster- oder Frühjahrsferien24.03.202702.04.2027
Pfingstferien und unterrichtsfreie Tage07.05.202707.05.2027
Pfingstferien und unterrichtsfreie Tage14.05.202718.05.2027
Sommerferien05.07.202714.08.2027
Herbstferien14.10.202723.10.2027
Weihnachtsferien 2027/2822.12.202704.01.2028
Schulferien Mecklenburg-Vorpommern 2027, Juli bis Dezember

Sommerferien 2027 in Mecklenburg-Vorpommern

Beginn: 05.07.2027. Ende: 14.08.2027. Die angegebenen Zeiträume nennen jeweils den ersten und den letzten Ferientag.

Wichtig: Bewegliche Ferientage hängen von Schule bzw. Schulträger ab und sind in diesem Kalender nicht pauschal eingefärbt. Im Ferienkalender sind allgemeine gesetzliche Feiertage nicht separat markiert.

Häufige Fragen

Wann sind die Sommerferien 2027 in Mecklenburg-Vorpommern?

Vom 05.07.2027 bis 14.08.2027 laut KMK-Übersicht.

Enthält der Kalender bewegliche Ferientage?

Nein. Diese sind nicht für alle Schulen einheitlich und müssen vor Ort geprüft werden.

Kann ich den Ferienkalender als DIN A4 ausdrucken?

Ja. Das PDF enthält zwei Querformatseiten mit Januar bis Juni und Juli bis Dezember. Beide Seiten stehen auch als WEBP bereit.

Quelle und Datenstand

Ferientermine nach den Veröffentlichungen der Kultusministerkonferenz für 2025/26, 2026/27 und 2027/28, Datenstand der Tabellen: 09.10.2025. Schulfreie Einzeltage und Sonderregelungen bitte bei der jeweiligen Landesbehörde prüfen.

Offizielle KMK-Ferienregelung